Abriss Ratstube für ein neues Rathaus?

Abriss Ratstube für ein neues Rathaus?

Abriss des Traditionshauses Ratstube und Rauschergebäudes, ohne die Voruntersuchungen des Landessanierungsprogrammes im Januar für das Sanierungsgebiet abzuwarten. Antrag liegt für den Bauausschuss vom 15.12.21 vor. Soll Platz geschaffen werden für einen großen Komplex mit  neuem Rathaus, das der Investor an die  Stadt vermietet? Ein neues Rathaus wurde im Zuge der Grobanalysenbeteiligung im Oktober von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt! Warum Kommune steuert die Kommune  nicht den wichtigen Prozess der Landessanierungsprogrammes  durch die notwendige und einfache Sanierungssatzung und 2-jährige Veränderungssperre wie andere Kommunen?   Sie hat so keine Handhabe gegen Abriss-Umnutzungs-und Neubauanträge im Sanierungsgebiet-oder sie verzichtet ganz bewusst darauf?. Siehe auch das erneute  Baugesuch für ein 11-Familienhaus in der Schulstraße-im Sanierungsgebiet...

Sorge bereitet auch das erteilte kommunale Einvernehmen für das Baugesuch Mühlweg 4 am Rande der Mühlwiese vor Kurzem: ein 8-Familienhaus in der Einfamilienhaussiedlung. Erster Schritt zur Bebauung Mühlwiese? Der Bleichberg braucht dringend einen Bebauungsplan, um für Anwohner und Planer neuer Gebäude eine Planungssicherheit herzustellen!

Danke allen Unterstützern für ihr Interesse! Äußern Sie bitte Ihre Meinung öffentlich.

Vorstand BIL

Auszug aus dem Verfahrensgang von Sanierungsmaßnahmen( rot=Ziel für Laichingen)

Auszug aus dem Verfahrensgang von Sanierungsmaßnahmen ( ursprünglich rot=Ziel für Laichingen)

Im Gesetz ist der Verfahrensgang fest vorgegeben und gliedert sich in Vorbereitung, Durchführung und Abschluss.

  • Vorbereitung (§ 140 BauGB): Aufgabe der Gemeinde
    • Vorbereitende Untersuchungen (§ 141 BauGB)
    • Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 142 BauGB)
    • Städtebauliche Planung (§ 3, § 8, § 10 BauGB)
    • Erörterung der beabsichtigten Sanierung (§§ 137 - 139 BauGB)
    • Erörterung und Fortschreibung des Sozialplanes (§ 180 BauGB)
    • förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch eine Sanierungssatzung (§ 142 BauGB)
      • Mit Beschluss der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wird durch das Grundbuchamt bei allen betroffenen Grundstücken ein Sanierungsvermerk in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Des Weiteren sind ab sofort sämtliche Vorhaben (auch solche, die sonst nicht genehmigungspflichtig wären) nur mit Zustimmung/Genehmigung durch die Gemeinde zulässig. Über die Genehmigung hat die Gemeinde binnen eines Monats zu entscheiden.

§ 142 BauGB, Sanierungssatzung

(1) Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet). Das Sanierungsgebiet ist so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Einzelne Grundstücke, die von der Sanierung nicht betroffen werden, können aus dem Gebiet ganz oder teilweise ausgenommen werden.

(2) Ergibt sich aus den Zielen und Zwecken der Sanierung, dass Flächen außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets

1.für Ersatzbauten oder Ersatzanlagen zur räumlich zusammenhängenden Unterbringung von Bewohnern oder Betrieben aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder

2.für die durch die Sanierung bedingten Gemeinbedarfs- oder Folgeeinrichtungen

in Anspruch genommen werden müssen (Ersatz- und Ergänzungsgebiete), kann die Gemeinde geeignete Gebiete für diesen Zweck förmlich festlegen. Für die förmliche Festlegung und die sich aus ihr ergebenden Wirkungen sind die für förmlich festgelegte Sanierungsgebiete geltenden Vorschriften anzuwenden.

(3) Die Gemeinde beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung (Sanierungssatzung). In der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet zu bezeichnen. Bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung ist zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.

(4) In der Sanierungssatzung ist die Anwendung der Vorschriften des Dritten Abschnitts auszuschließen, wenn sie für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird (vereinfachtes Sanierungsverfahren); in diesem Falle kann in der Sanierungssatzung auch die Genehmigungspflicht nach § 144 insgesamt, nach § 144 Absatz 1 oder § 144 Absatz 2 ausgeschlossen werden.

 

 

  • 14 Baugesetzbuch Veränderungssperre

(1) Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass

(2)

  1. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
  2. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

 

§ 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

(2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

1.     die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines    Erbbaurechts;
2.     die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht;
3.     ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;
4.     die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
5.     die Teilung eines Grundstücks.

(3) Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen; sie hat dies ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Dialog formt die Zukunft der Laichinger Innenstadt

Dialog formt die Zukunft der Laichinger Innenstadt

Hohe Bürgerbeteiligung, viele Vorschläge: Stadtentwickungskonzept angepasst - Gemeinderat geschlossen dafür.

Laichingen – Die Stadt Laichingen hat viel vor, was die Sanierung und Entwicklung insbesondere in der Innenstadt und den Maierhöfen angeht. Ein breites Spektrum an diversen Ideen - priorisiert nach Dringlichkeit, zwischen Pflichtaufgabe und Wunsch - hält das Stadtentwicklungskonzept fest, diesem hat der Laichinger Gemeinderat am Montag einhellig zugestimmt.

Viele Bürger hatten zuvor online mitdiskutiert, mit dem Ergebnis, dass das Konzept weiter angepasst wurde. Für Bürgermeister Klaus Kaufmann erfreulich: „Ich bin positiv begeistert davon, wie viele Menschen sich eingebracht haben.“ Das sei wichtig, denn umso tragfähiger und transparenter können die Planungen vorangebracht werden - denn ganz kritiklos ist das Vorhaben nicht.

Nachdem Alexander Werner, Projektleiter Städtebau der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, in der Septembersitzung die Grobanalyse präsentierte, zeigte sich, wie sehr diskutiert die Sanierung des geplanten Gebiets „Innenstadt/Maierhöfe“ ist. „Der Beteiligungsprozess war fabelhaft, noch gab nie so eine so starke Beteiligung. Diese war für Laichingen im Vergleich zu anderen Kommunen sehr, sehr hoch.“ 55 Kommentare wurden allein in den wenigen Tagen im digitalen „Stadtentwicklungsmanager im Dialog“ online abgegeben. Auch Bürgermeister Kaufmann freute sich, dass so viele Vorschläge und Anregungen eingebracht worden sind: „Wenn wir eine Präsenzveranstaltung machen, kommen zwischen zehn und 20 Wortmeldungen, mehr nicht.“

Als wesentlichen Bestandteil in die Grobanalyse aufgenommen wurden: Dass es wichtig ist, den Erhalt von Kulturdenkmalen, denkmalschutzrechtlich erhaltenswerten und ortsbildprägenden Gebäuden hervorzuheben, sich auf die Maierhöfe als Alleinstellungsmerkmal von Laichingen zu fokussieren sowie private Eigentümer frühzeitig einzubeziehen und sie für Anpassungen zu motivieren. Das Gebiet selbst wurde um 1,7 Hektar im Westen erweitert, als sogenanntes Gebiet mit weiterem Handlungsbedarf gekennzeichnet.

Auch die Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Neuaufnahmeantrag in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung wurde nach einem Abstimmungstermin mit Vertretern des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (LEW) sowie des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) angepasst (von 13,5 Millionen auf einen Förderrahmen von rund 4,5 Millionen Euro; der kommunale Eigenanteil läge bei 40 Prozent); Werner betonte jedoch, dass ein Aufstockungsantrag möglich ist.

Insgesamt zufrieden mit den Anpassungen waren auch die Stadträte. Bernhard Schweizer (Fraktionsvorsitzender LAB) zeigte sich über die hohe Beteiligung „positiv überrascht“. Die Ausgangsposition sei „hervorragend“, der Prozess transparent, die Angaben zum ÖPNV jedoch „längst überholt“, die infrastrukturellen Maßnahmen im Bereich Schulen und Kindergärten müssten zudem Schritt halten mit den prognostizierten statistischen Zahlen. „Wenn man in die strategische Planung einsteigt, muss man immer vor Augen führen, was Wunsch und was Pflichtaufgaben sind.“ Gisela Steinestel (Fraktionsvorsitzende IGEL) sprach ebenfalls ihren Dank für die „Mammutaufgabe“ aus. Dass der Dialog gepflegt werde, Stadtverwaltung und Bürger involviert sind und Änderungen eingebaut werden, „das gefällt uns gut am Projekt“. Leider seien die Ziele und Maßnahmen „allgemein gehalten“. Einen Gestaltungsbeirat initiieren „oder zumindest eine Gestaltungssatzung“ sei wichtig und richtig (Projektplaner Werner: „Gestaltungsbeirat ist als Option genannt.“).

Werner betonte zudem auf Nachfrage, dass die Reduzierung der Höhe des Förderrahmens keine negativen Auswirkungen habe. Die Empfehlung von RP und LEW sei es gewesen, die Höhe anzupassen, ohne auf Maßnahmen zu verzichten, „um eine höhere Aufnahmechance zu gewährleisten“. Sei man dann im Programm, müsse jedes Jahr ein Sachstandsbericht abgelegt werden, wenn man mehr finanzielle Mittel bräuchte, könne ein Aufstockungsantrag gestellt werden.

Die Gemeinderäte nahmen einhellig das gesamtstädtische Entwicklungskonzept (SEK) zur Kenntnis und stimmten dem gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) geschlossen zu. Das ISEK wird aus dem SEK abgeleitet. Während das SEK die Gesamtgemeinde betrachtet, ist das ISEK auf das künftige Untersuchungsgebiet begrenzt, für das ein Antrag auf Aufnahme in das Programm gestellt wird. Bis zum 2. November muss der Antrag durch die Stadtverwaltung an das RP gestellt werden. Das beschlossene SEK ist die Grundlage für die Aufnahme.

 

Das sagt der Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen zum Entwicklungskonzept

Die beiden Vorsitzende des Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen (BIL), Karin Schur-Neugebauer und Adelheid Merkle-Stumpp, zeigen sich zufrieden mit der am Abend vom Gemeinderat gefassten Entscheidung bezüglich des Stadtentwicklungskonzepts. „Wir freuen uns, dass im dritten Jahr des Engagements der Bürgerinitiative und des daraus hervorgehenden Bürgervereins die Aufnahme ins Landessanierungsprogramm nun angestrebt wird“, teilen sie mit. Es werde „als Erfolg der engagierten Bürger Laichingens“ gesehen, dass die Ende September vorgestellte Grobanalyse nach Rückmeldung „in wichtigen Punkten wie Erweiterung des Sanierungsgebietes und Fokus auf Stadtbildprägendes und historisch Erhaltenswertes geändert und so in das SEK eingearbeitet wurde“. Daher richte sich der Dank an die Stadtverwaltung, nochmals eine Beteiligungsmöglichkeit eingeräumt zu haben. Dass sich die Fraktionen des Gemeinderats zudem zu diesen Punkten gemäß der Bürgerbeteiligung positioniert hatten, sehe man ebenfalls als positiv. Ein Wunsch sei es, „dass der auch im SEK empfohlene und von uns seit 2019 geforderte Gestaltungsbeirat etabliert wird, damit dieser statt der Bauträger die Steuerung der Innenstadtentwicklung zusammen mit Gemeinderat und Kommune gemäß des SEK übernimmt“. Die Vorsitzenden verweisen zudem auf eine Mail der Oberen Denkmalschutzbehörde von Juli, in der betont werde, dass „eindeutig die Verantwortung für das Stadtbild der Kommune mittels Gestaltungssatzung“ zugeschrieben werde, „da sich die Stadtbildgestaltung nicht ausschließlich am Denkmalschutz mit seinen hohen Hürden festmachen lässt“. Um den Abriss markanter Gebäude zu verhindern, sei es daher, so der Verein, wichtig, schnell diese aufzusetzen, um eine entsprechende unerwünschte Stadtbildveränderung zu verhindern. „Überlegenswert wäre auch, ob die Kommune nicht jetzt eine Veränderungssperre für das geplante Sanierungsgebiet erlassen sollte. „In diesem Zusammenhang fragen wir uns, ob das aktuelle und eventuell weitere Bauvorhaben in der Schulstraße, einer der ältesten Straßen im zukünftigen Sanierungsgebiet der Laichinger Innenstadt, in der geplanten Form nicht abgelehnt werden sollte“. Es gebe wie in einer Masterarbeit aufgezeigt (wir berichteten) auch „andere Lösungen als Mehrfamilienblöcke mit Flachdächern und maximaler Bebauung des Grundstücks, und die auch bezahlbaren Wohnraum bieten: modulare Nachverdichtung, die spezifisch auf den Bestand, den historischen Ortskern und auf notwendiges Neues eingeht, ohne Hochhäuser, die ortsunspezifisch und städtebaulich-architektonisch als nicht besonders gelungen eingestuft werden“.

 

 

Leserbrief

Leserbrief

Als eine der beiden Vorsitzenden des Bürgervereins Innenstadtentwicklung Laichingen e.V (2020) und Mitinitiatorin der diesbezüglichen Bürgerinitiative im Jahr 2019 möchte ich Stellung nehmen zu Aussagen in der letzten Bauausschuss-Sitzung und im danach veröffentlichten SZ-Artikel vom 14.5.2021:

  1. Gratulation an die Vertreter der IGEL-Liste, die den Streitpunkt Denkmalschutz versus Eigentümer sachlich diskutieren können und bei den Fakten bleiben. Eine Fraktion, die bereits 2019 die Notwendigkeit der Aufstellung einer Stadtbildsatzung unter Einbeziehung eines Externen Gestaltungsbeirats im Gemeinderat unterstützte, um genau diese nun entstandenen Konflikte zu vermeiden und Planungssicherheit für alle im städtebaulichen Kontext Agierenden herzustellen.
  2. Kritik an der  Argumentation von Esther Eiben (BWV), die denkmalschützende Maßnahmen in den Maierhöfen  mit Eingriffen in ihren Garten vergleicht und sich beides verbittet. Frau Eiben hatte 2019 federführend für die BWV-Fraktion das Wort ergriffen gegen einen Gestaltungsbeirat.
  3. Korrektur der falschen Aussage von Alexander Stuhlinger (LAB): Das Gästehaus der Maierhöfe datiert nicht aus den 1920iger Jahren- ihm zufolge wäre es somit kein erhaltenswertes Denkmal- sondern es stammt aus dem 15. Jahrhundert.

Erhaltenswertes ist laut Denkmalschutzgesetz BW nicht an die öffentliche Einsehbarkeit gebunden, denn die Fassaden dokumentieren nur einen Teilaspekt. Erst mit der Einbeziehung des Inneren erhalten wir Auskunft, wie Menschen zu einer bestimmten Zeit lebten, die Art und Weise, wie sie wohnten und wie sie arbeiteten. Deshalb gelten auch für Nutzungen und Grundrisse, die oft nicht mehr den heutigen Vorstellungen entsprechen, die Grundsätze der Denkmalpflege, nämlich den Charakter und die historische Aussagefähigkeit des Denkmals weitgehend zu erhalten. Außerdem können sich im Inneren des Gebäudes Ausstattungsdetails wie Türen, Wand- Böden und Deckenbesonderheiten von historischem Interesse befinden.

Eine fachmännische Prüfung ist nun durch die Besitzer vereitelt und durch die Kommune und das Landratsamt nicht verhindert worden, obwohl §1 Abs.2 DSchG BW ein umfassendes Verhaltensgebot zur Denkmalfreundlichkeit auf allen BW-Behördenebenen verlangt.

  1. Zurückweisen der respektlosen Äußerung von Anton Wenzel(CDU): „…die Merkle-Stumpp und der Surek…“ In unserem Verein engagieren sich Laichinger Bürger, die z.T. auch in anderen Organisationen ehrenamtlich und uneigennützig aktiv sind, die dafür Respekt verdienen und deren konstruktive Kritik der Gemeinderat aushalten muss, ohne beleidigend zu werden, bzw. majestätsbeleidigt zu reagieren.
  2. Zurückweisen verleumderischer Aussagen der Besitzer gegenüber des Vereins im SZ-Artikel: Wir haben sie weder beschimpft noch bedroht, im Gegenteil: Mitglieder berichteten, dass man sich ihnen mit Werkzeugen ohne Maske aggressiv näherte, als sie den Abriss am Montagabend vom Gehweg aus beobachteten und diskutierten. Wir erwarten hier eine Gegendarstellung der SZ.

Leserbrief: „Es gibt Momente, da möchte man am liebsten Laichingen ganz verlassen“

Leserbrief: „Es gibt Momente, da möchte man am liebsten Laichingen ganz verlassen“

Dieser Leserbrief erreichte die Redaktion der „Schwäbischen Zeitung“ zum Thema der Maierhöfe:

Nun ist es also in weniger als 24 Stunden dem Erdboden gleich gemacht worden, das schönste und baugeschichtlich wertvollste Fachwerkhaus in den Maierhöfen, das Gästehaus des Maiers, des mittelalterlichen Gutsverwalters des Klosters Blaubeuren. Ob die Initiatoren des raschen Abrisses wussten, welches Kulturgut sie damit zerstörten? Sie hätten es wissen können.

Es gibt eine historische Expertise und eine detaillierte Beschreibung des Fachwerkhauses. Es gibt eine Liste der Fachliteratur, in der über die Bedeutung der Laichinger Maierhöfe und seiner Gebäude berichtet wird. Dies alles wurde am 23. März Herrn Bürgermeister Klaus Kaufmann und somit auch dem Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung, aber auch anderen wichtigen Adressaten in Laichingen, zugesandt.

Wahrscheinlich ist aber, dass nur die beiden vorsitzenden Frauen des Bürgervereins Innenstadtentwicklung Laichingen (BIL) den umfangreichen Schriftsatz gelesen haben. Die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis und das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart haben sie auch zur Kenntnis genommen, aber leider mahlen die Mühlen des Denkmalschutzes - ebenso wie Gottes Mühlen - sehr langsam, und bevor die Behörden das Maierhof-Ensemble zum „Prüf-Fall“ erklären konnten, haben die Laichinger Abriss-Akteure ganze Arbeit geleistet. Warum sollte man sich auch mit der Geschichte eines „baufälligen Wohnhauses mit Wirtschaftsgebäude“ befassen und auf einen Bescheid der Denkmalschutzbehörde warten?

Wer aber die Entstehungsgeschichte seines Ortes nicht kennt, wird auch die gegenwärtige Situation nicht zutreffend bewerten, und er wird schon gar nicht die richtigen Entscheidungen für die Zukunft fällen. Dies gilt sowohl für die Spitze der Stadtverwaltung als auch für die politische Klasse im Laichinger Gemeinderat.

Unsereins hat in den vergangenen 21 Jahren mehrere Tausend Besucher, Laichinger und Auswärtige, durch das historische Laichingen geführt, und alle Teilnehmer haben bestätigt, dass Laichingen zwar nicht mit Blaubeuren oder Bad Urach vergleichbar ist, aber doch auch „etwas hat“. Und dieses „Etwas“ gelte es, zu bewahren und auszubauen, wurde mir versichert. Nur noch einmal, am 12. Juni, wird es (wenn die Pandemie es zulässt) eine Stadtführung geben, die ich der Volkshochschule zugesagt habe. Dann aber ist endgültig Schluss damit, denn

Es macht keine Freude mehr, die Gäste beispielsweise durch das Innere der St.-Albans-Kirche mit ihrem herausgerissenen Kirchengestühl und dem entfernten rokoko-haften schmiedeeisernen Speisegitter am Altar und mit der albernen elektronischen Anzeigetafel, die das Lutherbild verdeckt, zu führen.

Es macht keine Freude mehr, den Gästen die Pfarrzehntscheuer (nicht zu verwechseln mit der Klosterzehntscheuer) beim Pfarrhaus zu zeigen, die man ohnehin nicht sehen kann, weil sie durch eine Segeltuch-Garage, einen großen Wohnwagen und abgestellte Autos verdeckt wird.

Es macht keine Freude mehr, den Teilnehmern die Maierhöfe zu zeigen, wenn das wertvollste Fachwerkhaus aus dem 15. Jahrhundert, das Gästehaus des Maiers, künftig fehlt.

Es macht keine Freude mehr, die Webersiedlung auf dem Alenberg zu besuchen, wo immer mehr Prachtbauten die kleinen Weberhäuser verdrängen.

Und schließlich macht es auch keine Freude mehr, den Gästen in der Schulstraße zu erklären, wie man solche Betonklötze genehmigen konnte.

Es gibt Momente, da möchte man am liebsten Laichingen ganz verlassen - und dann obsiegt doch wieder die Verbundenheit mit dem Heimatort.

Heinz Surek, Laichingen

 

Bürgerverein Innenstadtentwicklung mit großer Sorge

Bürgerverein Innenstadtentwicklung mit großer Sorge

Mitglieder beschäftigen sich mit einem Abriss in den Maierhöfen - Das sind weitere Neuigkeiten

Von Maike Scholz
Laichingen

Seit der Gründung des Bürgervereins Innenstadtentwicklung Laichingen (BIL) hat sich einiges getan - nicht nur in Laichingen, sondern auch in den Strukturen und Bemühungen des Vereins. Der Vorstand hat sich gefunden (siehe Infokasten), der Verein ist mit einer Gemeinnützigkeit eingetragen, zählt derzeit 30 Mitglieder, die regelmäßig einmal im Monat zu einem Online-Treffen zusammenkommen, um konstruktiv an dem weiter arbeiten zu können, was dem BIL wichtig ist: modernes Bauen in Laichingen in Einklang mit historischen Gegebenheiten und mit Rücksicht auf die Nachbarschaft.

Derzeit herrscht Aufregung im Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen. Das hat mit der anstehenden Online-Bauausschusssitzung am Mittwoch, 12. Mai, ab 18.30 Uhr zu tun. Was dahinter steckt, erklären die beiden Vereinsvorsitzenden Karin Schur-Neugebauer und Adelheid Merkle-Stumpp.

„Der Blick auf die Tagesordnung des Bauausschusses hat uns sehr erschrocken“, sagt Karin Schur-Neugebauer. Sie erinnert an den jüngst gestellten Denkmalschutzantrag (wir berichteten), der läuft. Der Antrag sei von der Unteren Denkmalschutzbehörde an die Obere Denkmalschutzbehörde weitergeleitet worden. Dieser Antrag beinhaltet auch die historischen Maierhöfe. Unter dem Punkt „Kenntnisgabeverfahren“ ist auf der Tagesordnung des Bauausschusses der „Abbruch eines leerstehenden, baufälligen Wohnhauses mit Wirtschaftsgebäude und Schuppen zur Baureifmachung, Maierhöfe“ zu finden. Ein Abriss stehe gegen all das, was sich der BIL wünsche. Es gebe Fragen über Fragen. Warum stehe dieses Vorhaben auf der Tagesordnung, wenn ein Denkmalschutzantrag laufe, sich also im Verfahren befinde? Warum schreite das Landratsamt nicht ein? Was werde durch das Kenntnisgabeverfahren für den Antragsteller möglich? „Wir haben die Befürchtungen und sind in Sorge, dass jetzt Fakten geschaffen werden“, sagt Adelheid Merkle-Stumpp. Das Kernstück des Denkmalschutzantrages sei gefährdet. Wann über diesen entschieden werde, wisse der Verein nicht. Klar sei aber für die Mitglieder des BIL eines: So schnell wolle man nicht aufgeben. „Wir haben in jede Richtung Hilfe gesucht“, sagt Schur-Neugebauer. Der Verein wäre auch bereit, juristische Schritte zu gehen - wenn nötig.

Es gebe aber auch positive Nachrichten seitens des Bürgervereins Innenstadtentwicklung Laichingen. „Wir fühlen uns gehört“, sagt Adelheid Merkle-Stumpp und zwar durch zwei Online-Treffen mit dem Laichinger Bürgermeister Klaus Kaufmann (parteilos) und dem CDU-Landtagsabgeordneten Manuel Hagel sowie mit Astrid Köpf und Stefan Tluczykont als Vertreter des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis Ende April. Auf der Agenda standen die Anwendungen des Immissionsschutzgesetzes in Laichingen, die Erteilung von Befreiungen bei bestehenden Bebauungsplänen, der Umgang mit Nachbarschaftseinwänden, Baugesuchspläne im Bauausschuss, der besagte Denkmalschutzantrag, der Stand der Aufnahme in das Landessanierungsprogramm, die Auswertung des Stadtentwicklungsmanagers und die Stadtentwicklung im Vergleich zu anderen Kommunen wie Heroldstatt, Blaubeuren oder auch Berghülen. Zudem habe jüngst eine Begehung mit Astrid Köpf in Laichingen stattgefunden.

Hinter diesen Punkten stecke Kritik des Bürgervereins, man gehe nicht mit Handlungsweisen konform. Darauf konnte man hinweisen und Informationen aus erster Hand erhalten. Wichtig ist dem BIL, so Karin Schur-Neugebauer und Adelheid Merkle-Stumpp, dass man konstruktiv arbeiten möchte. „Wir haben in Laichingen nämlich viel Potenzial“, ist sich Merkle-Stumpp sicher. Sie nahm im Februar am Landeskongress der Architektenkammer Baden-Württemberg „Archikon“ teil. Thema: „Unser Land neu denken“. Merkle-Stumpp: „Ich war begeistert. Der Kern war eigentlich, dass sich Leben immer verändert und es darum geht, Voraussetzungen zu schaffen, damit man in einer Kommune leben und erleben kann.“ Es sollen keine reinen Schlafquartiere entstehen. Es gehe auch um das „Drumherum“.

Es gehe um Entwicklung und die Steuerung dieser durch die Kommune. Kultur sollte dabei keine Randerscheinung sein. „Der Kongress war für uns eine Bestätigung dessen, mit dem wir in unserer Initiative angefangen haben“, sagt die Vorsitzende. Aus Sicht des BIL müsse es das Anliegen von Stadtverwaltung und Gemeinderat sein, dass sich Laichingen zu einer attraktiven Stadt entwickele. „Das heißt für uns nicht, dass man auf möglichst kleinem Raum möglichst viele Leute unterbringt. Neben Wohnungs- und Einkaufsmöglichkeiten brauchen wir Kultur, Erholung und Freizeitangebote“, so Merkle-Stumpp. Dafür wolle sich der Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen weiter engagieren.

 

Ausschussmitglieder diskutieren kontrovers über Abriss in Maierhöfen

Ausschussmitglieder diskutieren kontrovers über Abriss in Maierhöfen

Angemessene Kommunikation und Miteinander kritisiert - Das sagen die Eigentümer im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“

Von Maike Scholz
Laichingen

Der in den vergangenen Tagen kontrovers diskutierte Abbruch eines leerstehenden baufälligen Wohnhauses mit Wirtschaftsgebäude und Schuppen im Bereich der Maierhöfe sowie die Forderungen des Bürgervereins Innenstadtentwicklung fanden eine ebenso kontroverse Aussprache im Bauausschuss - im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens. Vor allem ging es in der Diskussion um eine angemessene Kommunikation und ein richtiges Miteinander.

Der städtische Bauamtsleiter Günter Hascher erläuterte noch einmal, was hinter dem Abriss steckt - und das entsprechende Vorgehen des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis als zuständige Behörde. Sein Fazit: „Insofern haben die Eigentümer rechtmäßig gehandelt“. Ausschussmitglied Dr. Günter Schmid (IGEL) hakte da noch einmal nach: „Das Bauausschuss-Bashing ist en vogue.“ Es würde dem Gremium stets vorgeworfen, Beschlussvorschläge abzunicken, doch nichts andere bleibe übrig, wenn Bauvorschriften erfüllt seien. Dennoch fragte er in Sachen Abriss nach: „Haben wir etwas versäumt oder falsch gemacht? Hatten wir die Möglichkeit, in den Prozess einzugreifen?“. Hascher erklärte dahingehend noch einmal, wie es sich bei einem Kenntnisgabeverfahren verhält (die „Schwäbische Zeitung“ berichtete) und in welchen Fällen das Landratsamt hätte eingreifen können - es aber nicht tat. Demnach: „Insofern haben wir bei dem Verfahren nichts falsch gemacht oder verpasst.“

Christian Killius (IGEL) versicherte sich dahingehend mit seiner Frage, ob letztlich nur das Landratsamt ein solches Vorhaben hätte ablehnen können. Antwort des Laichinger Bürgermeisters Klaus Kaufmann: „Das Landratsamt ist die einzige Behörde, die es ablehnen kann“.

Auch der Bauherr meldet sich zu Wort - im Rahmen eines Gesprächs mit der „Schwäbischen Zeitung“. Eigentümer sind Karin Schmid und ihr Bruder Hans-Heinrich Schmid. Sie bewirtschaften den Hof gemeinsam. „Wir Schmids sind eigentlich die Maierhöfe und wir wollen sie auch wahren“, sagt Karin Schmid. Die Familie - die Vorfahren - hätte schon immer dort gelebt. Um die Maierhöfe zu wahren, habe man sich für den Abriss des Wohnhauses mit Wirtschaftsgebäude und Schuppen entschieden. Aus mehreren Gründen, wie Hans-Heinrich und Karin Schmid erklären.

1963 wurde das Gebäude zuletzt umgebaut. Der Giebel war marode. Es sei um Sicherheit gegangen. Wasser, Schimmel und Salpeter: Das Haus sei nicht mehr bewohnbar gewesen. Der Abriss habe darüber hinaus mit einer Zukunftsperspektive zu tun: Die soll nämlich dem Sohn von Karin Schmid gegeben werden - durch einen Neubau. „Das Gebäude, was dann dort entsteht, wird vom Umriss nicht größer“, versichert Hans-Heinrich Schmid. Mit dem Neubau sei eine Zukunftssicherung verbunden.

Die Familie ärgere vor allem eines: „Warum ist denn kein Mitglied des Bürgervereins auf uns zugekommen?“, fragt Hans-Heinrich Schmid. Er habe nichts zu verbergen, hätte dementsprechend auch den Zustand aufgezeigt. „Das ist mein Eigentum“, macht er klar und ergänzt fragend: „Warum macht der Verein alles hinter unserem Rücken?“. Es gebe in Laichingen einige Gebäude, die historisch seien. „Zum Beispiel auch die Krone-Schule. Dort haben wir als Anlieger einem Umbau zugestimmt“, zeigt Hans-Heinrich Schmid auf. Der Laichinger sagt: „Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu“. Die Familie habe Beleidigungen und Drohungen durch den Bürgerverein erfahren und würde sich, so Hans-Heinrich und Karin Schmid, eine Entschuldigung wünschen.

Rückendeckung kommt dahingehend von den Bauausschussmitgliedern Anton Wenzel (CDU), Alexander Stuhlinger (LAB) und Esther Maria Eiben (BWV). Sie bemängeln den Umgang mit den Eigentümern. „Da soll über Dritte über ein privates Grundstück entschieden werden“, so Stuhlinger mit Blick auf den Denkmalschutzantrag: „Ohne mit den Bauherren gesprochen zu haben“, pflichtete Wenzel bei. Eiben sah das ebenso: „Mich stört der Eindruck, dass - wenn man das Verfahren verschoben hätte - man darüber hätte sprechen können, was die Leute gerne hätten. Es wird ignoriert, dass das Privatbesitz ist“. Weiter: „Bürger können sich viel wünschen, was in meinem Garten passiert, doch darüber entscheide ich, so lange es rechtskonform ist“.

Christian Killius merkte an, dass der Wunsch dagewesen ist, ein solch prägendes Element zu erhalten. Gespräche hätten aber anders laufen sollen. „Sehr schade, wenn es so abläuft“, sagte Gisela Steinestel (IGEL). Jeder habe seine Interessen. Die einzige Möglichkeit hätte sie darin gesehen, dass die Stadt das Gebäude kauft. Kaufmann dazu: „Das Gebäude stand nicht zum Verkauf“.

Er appellierte für künftige Anliegen, die mit baulichen Lenkungen zu tun haben, Kontakte zu suchen. „Das ist hier leider versäumt worden und deswegen ist es auch so schief gegangen“. Die Stadt vermittele gerne, wenn gewünscht.

 

Abbruch in den Maierhöfen erregt die Gemüter

Abbruch in den Maierhöfen erregt die Gemüter

Bürgerverein Innenstadtentwicklung mit Forderungen gegenüber Stadt - Kommune erklärt Sachverhalt im Rat - Das sagt das Landratsamt

Von Maike Scholz
Laichingen

Die Gemüter in Laichingen sind erhitzt. Der Grund: der Abbruch eines leerstehenden, baufälligen Wohnhauses mit Wirtschaftsgebäude und Schuppen zur Baureifmachung in den Maierhöfen in Laichingen. Das Vorhaben steht als Kenntnisgabeverfahren auf der Tagesordnung des Bauausschusses, der am Mittwoch, 12. Mai, ab 18.30 Uhr online tagt.

Im Vorfeld hatte der Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen (BIL) erklärt, warum die Sorgen dazu so groß sind, wo Ängste liegen. Ein derzeit laufender Denkmalschutzantrag - der auch die Maierhöfe beinhaltet - liege momentan bei der Oberen Denkmalschutzbehörde. Die „Schwäbische Zeitung“ berichtete darüber in der Dienstagsausgabe. Der BIL ist am Montag nicht nur mit Forderungen auf die Stadtverwaltung Laichingen zugegangen, die dann Thema in der Online-Gemeinderatssitzung am späten Abend waren. Es kam am Montagabend auch zu einem Polizeieinsatz.

Der städtische Bauamtsleiter Günter Hascher berichtete in der Gemeinderatssitzung im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bekanntgaben und Anfragen“, dass der Bürgerverein „verlangt“, das Kenntnisgabeverfahren im Bauausschuss nicht zu behandeln. Dabei macht Hascher klar: Das sei eigentlich auch nicht von Nöten. Die Bauunterlagen für das Vorhaben seien am 7. April eingegangen. Nach Ablauf eines Monats dürfe der Bauherr mit Ausführungen beginnen. Das liege nicht in Händen der Stadt, sondern die Zuständigkeit beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis. Hascher berichtete weiter, dass „die Gemüter hochgekocht“ sind. Ausräumarbeiten vor dem Abriss hätten begonnen; Mitglieder des Bürgervereins seien am Montagabend vor Ort gewesen - die Polizei wohl auch.

Das bestätigt Karin Schur-Neugebauer, die gemeinsam mit Adelheid Merkle-Stumpp den Vorsitz des Bürgervereins Innenstadtentwicklung bildet. Sie schildert: „Ja, es wurden trotz des schwebenden Verfahrens Abrissmaßnahmen vorgenommen. Wir waren auf dem Weg zur Sitzung ins Alte Rathaus, als wir es feststellten. Wir benachrichtigten die Polizei, die es einstellen wollte. Dann kamen die Besitzer mit einem Schreiben, dass sie vier Wochen nach Eingang des Landratsamtsschreibens anfangen dürfen, abzureißen.“ Der Bürgerverein habe den Stopp nicht erwirken können. „Wir wollten einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen den Abriss in Sigmaringen einreichen. Das geht aber nur durch Anlieger - laut unserer juristischen Beratung“, so Schur-Neugebauer und ergänzt: „Wir werden nicht locker lassen und gegebenenfalls juristisch gegen die Verantwortlichen für diesen Abriss vorgehen.“

Das Schreiben mit den Forderungen ging auch an die Ratsmitglieder. Gisela Steinestel (IGEL) wollte wissen, ob diese Gebäudeformation kulturdenkmalwürdig sei. Hascher erklärte, dass der Denkmalschutzantrag gestellt wurde, dieses aber nicht als ein solches gelistet ist. Dr. Günter Schmid (IGEL) hinterfragte das Prozedere. Was, wenn der Abriss über die Bühne gebracht ist und der Denkmalschutzantrag positiv beschieden werde?. „Greift dann: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben?“, fragte er. Hascher verdeutlichte nochmalig, dass das Landratsamt vollumfänglich informiert war und ist. „Trotzdem ist es nicht eingeschritten und hat den Abbruch untersagt, was das Landratsamt hätte tun können, nicht aber die Stadt Laichingen.“ Bernhard Schweizer (LAB) pflichtete bei: Die Stadt Laichingen sei nicht Herrin des Verfahrens, allenfalls Begleiterin. Christian Killius (IGEL) sagte: „Ich möchte eine Lanze für die Bürgerinitiative brechen“. Man bewege sich in einem sensiblen Bereich, da brauche es auch eine sensible Herangehensweise. Er hätte gerne gesehen, ein zielführendes Gespräch mit der Bevölkerung zu führen. Unterschiedliche Meinungen würden eine Demokratie bedeuten und ausmachen.

Was sagt das Landratsamt? Die „Schwäbische Zeitung“ hat nachgefragt. Für jedes bau- oder denkmalschutzrechtliche Handeln und Entscheiden des Landratsamts als Baugenehmigungs- und/oder Untere Denkmalschutzbehörde bedarf es laut Mitteilung „einer klaren rechtlichen Grundlage“. Wenn ein Gebäude als eingetragenes Kulturdenkmal rechtlichen Schutz genießt, müsste ein Eigentümer, der Veränderungen (oder gar den Abriss) dieses Gebäudes plant, zuvor einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung stellen. „Im Gebiet der Stadt Laichingen gibt es eine ganze Reihe von Gebäuden, die in der Denkmalliste des Landes Baden-Württemberg stehen. Bei den ,Maierhöfen' verhält es sich nach aktueller Rechtslage jedoch anders: Dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) liegt ein Schreiben mit Vorschlägen des Bürgervereins Innenstadtentwicklung Laichingen vor, mit weiteren Gebäuden, die aus dessen Sicht in diese Liste aufgenommen werden sollten. Darunter auch die ,Maierhöfe'“, heißt es und weiter: „Die Entscheidung über die Aufnahme in die Denkmalliste trifft letztendlich das LAD. Auch liegt dem Landratsamt bisher keine Information vor, dass seitens des LAD das Objekt ,Maierhöfe' vorab als Prüffall eingestuft wurde. In diesem Fall hätte das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens gegen den Abriss vorgehen können“. Im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens bedürfe es keiner Genehmigung seitens des Landratsamts. Nur wenn rechtliche Vorschriften entgegenstehen, kann das Landratsamt innerhalb der vier-Wochen-Frist dieses Verfahrens gegen das Vorhaben vorgehen. Aus der dem Landratsamt vorliegenden Bestandsakte über das Gebäude gehe überdies hervor, dass in den 60er-Jahren starke Veränderungen und Umbauten, bis hin zur Dachform, vorgenommen worden seien.

Die „Schwäbische Zeitung“ ist auch in Kontakt mit den Eigentümern getreten, um ihnen die Möglichkeit anzubieten, sich ebenso zum Thema zu äußern.

 

Denkmalschutz für die Maierhöfe?

Denkmalschutz für die Maierhöfe?

Heinz Surek stellt im Namen zweier Vereine einen Antrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Einst waren die Maierhöfe das Zentrum von Laichingen. Heute zeugt im mittelalterlichen Dorfkern wenig von seiner einstigen Bedeutung. Das soll sich ändern, wenn es nach dem Bürgerverein Innenstadtentwicklung (BIL) und dem Geschichtsverein Laichinger Alb geht: Der Laichinger Heinz Surek, Mitglied beider Vereine, schlägt vor, Teile der Maierhöfe unter Denkmalschutz zu stellen. Einen entsprechenden Antrag hat er der Unteren Denkmalschutzbehörde bereits geschickt.

Surek schreibt in seinem Antrag von einem „Hauch von Mittelalter“, den er beim Betreten des Geländes verspüre. Immerhin sei an dieser geschützten Stelle im 6. Jahrhundert rund um ein Wasservorkommen das Laichinger Urdorf entstanden. Von hier aus seien Tochtersiedlingen gegründet worden wie beispielsweise Westerheim, Hohenstadt, Machtolsheim, Sontheim oder Feldstetten. Um 800 wurde nah der Höfe die Sankt-Albans-Kirche errichtet.

Surek unterstreicht die wichtige Rolle, welche die Maierhöfe bis in die Neuzeit spielten und skizziert ein mögliches künftiges Nutzungskonzept: „Ein Platz der Begegnung mit Grünflächen und Ruhebänken für ältere Menschen, für Familien und für die Jugend könnte hier entstehen.“

Dazu könnten nicht schützenswerte Gebäude und nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Lagerräume nach sorgfältiger Prüfung entfernt werden. So könnte ein Öffnung hin zur Maierstraße entstehen. Auf jeden Fall erhalten bleiben und entsprechend saniert werden sollten Gebäude wie das Gästehaus des Maiers oder die Klosterzehntscheuer.

Für das Gästehaus stellt Surek sich eine Nutzung als Stadtarchiv vor, die Zehntscheuer mit dem ältesten Mauerwerk Laichingens könnte eine kulturelle Begegnungsstätte werden.

Heinz Surek habe seinen Antrag im Namen des Geschichtsvereins und des BIL gestellt, erklärt Karin Schur-Neugebauer, die zusammen mit Adelheid Merkle-Stumpp den Vorsitz des BIL führt. Man wende sich an die Denkmalschützer, weil von Seiten der Stadtverwaltung kein Interesse wahrnehmbar sei, sich mit dem Thema Maierhöfe zu befassen, sagt Schur-Neugebauer.

Dabei machten andere Städte vor, wie es gehen könnte, sagt sie und erklärt: „Man kann solche historischen Gegebenheiten durchaus touristisch nutzen, wenn sie entsprechend hergerichtet sind. Schauen Sie nur nach Blaubeuren.“

Dem BIL gehe es darum, den historischen Dorfkern sinnvoll als Ensemble zu enthalten, sagt sie. Und deswegen habe man jetzt tätig werden müssen: „Wir haben die Befürchtung, dass der Platz mit dreigeschossigen Wohnblöcken mit Penthouse bebaut wird.“

Es sei ihr zu Ohren gekommen, dass sich ein lokaler Bauträger bereits ein Gebäude in den Maierhöfen gesichert hat. „Wir befürchten, dass das historischen Zentrum von Laichingen fällt, wenn noch weitere Grundstücke die Besitzer wechseln, ohne dass es einen gültigen Bebauungsplan für das Viertel oder gar eine Stadtbildsatzung gibt“, sagt Schur-Neugebauer. Im Moment brauche der Gemeinderat bloß mehrheitlich zu befinden, dass ein Um-, An- oder Neubau sich „in die bauliche Umgebung einfügen soll“. „Es passt sich hier in Laichingen sehr viel ein - auch im Vergleich dazu, wie es in anderen Kommunen läuft“, kritisiert Schur-Neugebauer.

Wenn der Denkmalschutzantrag durchgeht, hoffen die BIL-Mitglieder, werde Laichingen nicht um einen Gestaltungsbeirat herum kommen. Die Einsetzung eines Gestaltungsbeirats ist eine der zentralen Forderungen des BIL. Sie wurde aber vom Laichinger Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt mit der Begründung sie sei zu teuer.

Dennoch werde man weiter für den Gestaltungsbeirat kämpfen und gegen in ihren Augen überdimensionierte Neubauten wie beispielsweise das derzeit entstehende Adlerquartier, versichert Schur-Neugebauer. Sie weiß aktuell rund 30 Vereinsmitglieder sowie knapp 700 Unterstützter der Bürgerinitiative, aus der sich der Verein heraus gegründet hat, hinter sich. Über neue Vereinsmitglieder freue man sich natürlich. Am meisten würde am sich aber über eine positive Rückmeldung der Denkmalschutzbehörde freuen.