Abbruch in den Maierhöfen erregt die Gemüter

Bürgerverein Innenstadtentwicklung mit Forderungen gegenüber Stadt - Kommune erklärt Sachverhalt im Rat - Das sagt das Landratsamt

Von Maike Scholz
Laichingen

Die Gemüter in Laichingen sind erhitzt. Der Grund: der Abbruch eines leerstehenden, baufälligen Wohnhauses mit Wirtschaftsgebäude und Schuppen zur Baureifmachung in den Maierhöfen in Laichingen. Das Vorhaben steht als Kenntnisgabeverfahren auf der Tagesordnung des Bauausschusses, der am Mittwoch, 12. Mai, ab 18.30 Uhr online tagt.

Im Vorfeld hatte der Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen (BIL) erklärt, warum die Sorgen dazu so groß sind, wo Ängste liegen. Ein derzeit laufender Denkmalschutzantrag - der auch die Maierhöfe beinhaltet - liege momentan bei der Oberen Denkmalschutzbehörde. Die „Schwäbische Zeitung“ berichtete darüber in der Dienstagsausgabe. Der BIL ist am Montag nicht nur mit Forderungen auf die Stadtverwaltung Laichingen zugegangen, die dann Thema in der Online-Gemeinderatssitzung am späten Abend waren. Es kam am Montagabend auch zu einem Polizeieinsatz.

Der städtische Bauamtsleiter Günter Hascher berichtete in der Gemeinderatssitzung im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bekanntgaben und Anfragen“, dass der Bürgerverein „verlangt“, das Kenntnisgabeverfahren im Bauausschuss nicht zu behandeln. Dabei macht Hascher klar: Das sei eigentlich auch nicht von Nöten. Die Bauunterlagen für das Vorhaben seien am 7. April eingegangen. Nach Ablauf eines Monats dürfe der Bauherr mit Ausführungen beginnen. Das liege nicht in Händen der Stadt, sondern die Zuständigkeit beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis. Hascher berichtete weiter, dass „die Gemüter hochgekocht“ sind. Ausräumarbeiten vor dem Abriss hätten begonnen; Mitglieder des Bürgervereins seien am Montagabend vor Ort gewesen - die Polizei wohl auch.

Das bestätigt Karin Schur-Neugebauer, die gemeinsam mit Adelheid Merkle-Stumpp den Vorsitz des Bürgervereins Innenstadtentwicklung bildet. Sie schildert: „Ja, es wurden trotz des schwebenden Verfahrens Abrissmaßnahmen vorgenommen. Wir waren auf dem Weg zur Sitzung ins Alte Rathaus, als wir es feststellten. Wir benachrichtigten die Polizei, die es einstellen wollte. Dann kamen die Besitzer mit einem Schreiben, dass sie vier Wochen nach Eingang des Landratsamtsschreibens anfangen dürfen, abzureißen.“ Der Bürgerverein habe den Stopp nicht erwirken können. „Wir wollten einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen den Abriss in Sigmaringen einreichen. Das geht aber nur durch Anlieger - laut unserer juristischen Beratung“, so Schur-Neugebauer und ergänzt: „Wir werden nicht locker lassen und gegebenenfalls juristisch gegen die Verantwortlichen für diesen Abriss vorgehen.“

Das Schreiben mit den Forderungen ging auch an die Ratsmitglieder. Gisela Steinestel (IGEL) wollte wissen, ob diese Gebäudeformation kulturdenkmalwürdig sei. Hascher erklärte, dass der Denkmalschutzantrag gestellt wurde, dieses aber nicht als ein solches gelistet ist. Dr. Günter Schmid (IGEL) hinterfragte das Prozedere. Was, wenn der Abriss über die Bühne gebracht ist und der Denkmalschutzantrag positiv beschieden werde?. „Greift dann: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben?“, fragte er. Hascher verdeutlichte nochmalig, dass das Landratsamt vollumfänglich informiert war und ist. „Trotzdem ist es nicht eingeschritten und hat den Abbruch untersagt, was das Landratsamt hätte tun können, nicht aber die Stadt Laichingen.“ Bernhard Schweizer (LAB) pflichtete bei: Die Stadt Laichingen sei nicht Herrin des Verfahrens, allenfalls Begleiterin. Christian Killius (IGEL) sagte: „Ich möchte eine Lanze für die Bürgerinitiative brechen“. Man bewege sich in einem sensiblen Bereich, da brauche es auch eine sensible Herangehensweise. Er hätte gerne gesehen, ein zielführendes Gespräch mit der Bevölkerung zu führen. Unterschiedliche Meinungen würden eine Demokratie bedeuten und ausmachen.

Was sagt das Landratsamt? Die „Schwäbische Zeitung“ hat nachgefragt. Für jedes bau- oder denkmalschutzrechtliche Handeln und Entscheiden des Landratsamts als Baugenehmigungs- und/oder Untere Denkmalschutzbehörde bedarf es laut Mitteilung „einer klaren rechtlichen Grundlage“. Wenn ein Gebäude als eingetragenes Kulturdenkmal rechtlichen Schutz genießt, müsste ein Eigentümer, der Veränderungen (oder gar den Abriss) dieses Gebäudes plant, zuvor einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung stellen. „Im Gebiet der Stadt Laichingen gibt es eine ganze Reihe von Gebäuden, die in der Denkmalliste des Landes Baden-Württemberg stehen. Bei den ,Maierhöfen' verhält es sich nach aktueller Rechtslage jedoch anders: Dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) liegt ein Schreiben mit Vorschlägen des Bürgervereins Innenstadtentwicklung Laichingen vor, mit weiteren Gebäuden, die aus dessen Sicht in diese Liste aufgenommen werden sollten. Darunter auch die ,Maierhöfe'“, heißt es und weiter: „Die Entscheidung über die Aufnahme in die Denkmalliste trifft letztendlich das LAD. Auch liegt dem Landratsamt bisher keine Information vor, dass seitens des LAD das Objekt ,Maierhöfe' vorab als Prüffall eingestuft wurde. In diesem Fall hätte das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens gegen den Abriss vorgehen können“. Im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens bedürfe es keiner Genehmigung seitens des Landratsamts. Nur wenn rechtliche Vorschriften entgegenstehen, kann das Landratsamt innerhalb der vier-Wochen-Frist dieses Verfahrens gegen das Vorhaben vorgehen. Aus der dem Landratsamt vorliegenden Bestandsakte über das Gebäude gehe überdies hervor, dass in den 60er-Jahren starke Veränderungen und Umbauten, bis hin zur Dachform, vorgenommen worden seien.

Die „Schwäbische Zeitung“ ist auch in Kontakt mit den Eigentümern getreten, um ihnen die Möglichkeit anzubieten, sich ebenso zum Thema zu äußern.

 

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