Leserbrief
Als eine der beiden Vorsitzenden des Bürgervereins Innenstadtentwicklung Laichingen e.V (2020) und Mitinitiatorin der diesbezüglichen Bürgerinitiative im Jahr 2019 möchte ich Stellung nehmen zu Aussagen in der letzten Bauausschuss-Sitzung und im danach veröffentlichten SZ-Artikel vom 14.5.2021:
- Gratulation an die Vertreter der IGEL-Liste, die den Streitpunkt Denkmalschutz versus Eigentümer sachlich diskutieren können und bei den Fakten bleiben. Eine Fraktion, die bereits 2019 die Notwendigkeit der Aufstellung einer Stadtbildsatzung unter Einbeziehung eines Externen Gestaltungsbeirats im Gemeinderat unterstützte, um genau diese nun entstandenen Konflikte zu vermeiden und Planungssicherheit für alle im städtebaulichen Kontext Agierenden herzustellen.
- Kritik an der Argumentation von Esther Eiben (BWV), die denkmalschützende Maßnahmen in den Maierhöfen mit Eingriffen in ihren Garten vergleicht und sich beides verbittet. Frau Eiben hatte 2019 federführend für die BWV-Fraktion das Wort ergriffen gegen einen Gestaltungsbeirat.
- Korrektur der falschen Aussage von Alexander Stuhlinger (LAB): Das Gästehaus der Maierhöfe datiert nicht aus den 1920iger Jahren- ihm zufolge wäre es somit kein erhaltenswertes Denkmal- sondern es stammt aus dem 15. Jahrhundert.
Erhaltenswertes ist laut Denkmalschutzgesetz BW nicht an die öffentliche Einsehbarkeit gebunden, denn die Fassaden dokumentieren nur einen Teilaspekt. Erst mit der Einbeziehung des Inneren erhalten wir Auskunft, wie Menschen zu einer bestimmten Zeit lebten, die Art und Weise, wie sie wohnten und wie sie arbeiteten. Deshalb gelten auch für Nutzungen und Grundrisse, die oft nicht mehr den heutigen Vorstellungen entsprechen, die Grundsätze der Denkmalpflege, nämlich den Charakter und die historische Aussagefähigkeit des Denkmals weitgehend zu erhalten. Außerdem können sich im Inneren des Gebäudes Ausstattungsdetails wie Türen, Wand- Böden und Deckenbesonderheiten von historischem Interesse befinden.
Eine fachmännische Prüfung ist nun durch die Besitzer vereitelt und durch die Kommune und das Landratsamt nicht verhindert worden, obwohl §1 Abs.2 DSchG BW ein umfassendes Verhaltensgebot zur Denkmalfreundlichkeit auf allen BW-Behördenebenen verlangt.
- Zurückweisen der respektlosen Äußerung von Anton Wenzel(CDU): „…die Merkle-Stumpp und der Surek…“ In unserem Verein engagieren sich Laichinger Bürger, die z.T. auch in anderen Organisationen ehrenamtlich und uneigennützig aktiv sind, die dafür Respekt verdienen und deren konstruktive Kritik der Gemeinderat aushalten muss, ohne beleidigend zu werden, bzw. majestätsbeleidigt zu reagieren.
- Zurückweisen verleumderischer Aussagen der Besitzer gegenüber des Vereins im SZ-Artikel: Wir haben sie weder beschimpft noch bedroht, im Gegenteil: Mitglieder berichteten, dass man sich ihnen mit Werkzeugen ohne Maske aggressiv näherte, als sie den Abriss am Montagabend vom Gehweg aus beobachteten und diskutierten. Wir erwarten hier eine Gegendarstellung der SZ.