Dialog formt die Zukunft der Laichinger Innenstadt
Hohe Bürgerbeteiligung, viele Vorschläge: Stadtentwickungskonzept angepasst - Gemeinderat geschlossen dafür.
Laichingen – Die Stadt Laichingen hat viel vor, was die Sanierung und Entwicklung insbesondere in der Innenstadt und den Maierhöfen angeht. Ein breites Spektrum an diversen Ideen - priorisiert nach Dringlichkeit, zwischen Pflichtaufgabe und Wunsch - hält das Stadtentwicklungskonzept fest, diesem hat der Laichinger Gemeinderat am Montag einhellig zugestimmt.
Viele Bürger hatten zuvor online mitdiskutiert, mit dem Ergebnis, dass das Konzept weiter angepasst wurde. Für Bürgermeister Klaus Kaufmann erfreulich: „Ich bin positiv begeistert davon, wie viele Menschen sich eingebracht haben.“ Das sei wichtig, denn umso tragfähiger und transparenter können die Planungen vorangebracht werden - denn ganz kritiklos ist das Vorhaben nicht.
Nachdem Alexander Werner, Projektleiter Städtebau der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, in der Septembersitzung die Grobanalyse präsentierte, zeigte sich, wie sehr diskutiert die Sanierung des geplanten Gebiets „Innenstadt/Maierhöfe“ ist. „Der Beteiligungsprozess war fabelhaft, noch gab nie so eine so starke Beteiligung. Diese war für Laichingen im Vergleich zu anderen Kommunen sehr, sehr hoch.“ 55 Kommentare wurden allein in den wenigen Tagen im digitalen „Stadtentwicklungsmanager im Dialog“ online abgegeben. Auch Bürgermeister Kaufmann freute sich, dass so viele Vorschläge und Anregungen eingebracht worden sind: „Wenn wir eine Präsenzveranstaltung machen, kommen zwischen zehn und 20 Wortmeldungen, mehr nicht.“
Als wesentlichen Bestandteil in die Grobanalyse aufgenommen wurden: Dass es wichtig ist, den Erhalt von Kulturdenkmalen, denkmalschutzrechtlich erhaltenswerten und ortsbildprägenden Gebäuden hervorzuheben, sich auf die Maierhöfe als Alleinstellungsmerkmal von Laichingen zu fokussieren sowie private Eigentümer frühzeitig einzubeziehen und sie für Anpassungen zu motivieren. Das Gebiet selbst wurde um 1,7 Hektar im Westen erweitert, als sogenanntes Gebiet mit weiterem Handlungsbedarf gekennzeichnet.
Auch die Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Neuaufnahmeantrag in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung wurde nach einem Abstimmungstermin mit Vertretern des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (LEW) sowie des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) angepasst (von 13,5 Millionen auf einen Förderrahmen von rund 4,5 Millionen Euro; der kommunale Eigenanteil läge bei 40 Prozent); Werner betonte jedoch, dass ein Aufstockungsantrag möglich ist.
Insgesamt zufrieden mit den Anpassungen waren auch die Stadträte. Bernhard Schweizer (Fraktionsvorsitzender LAB) zeigte sich über die hohe Beteiligung „positiv überrascht“. Die Ausgangsposition sei „hervorragend“, der Prozess transparent, die Angaben zum ÖPNV jedoch „längst überholt“, die infrastrukturellen Maßnahmen im Bereich Schulen und Kindergärten müssten zudem Schritt halten mit den prognostizierten statistischen Zahlen. „Wenn man in die strategische Planung einsteigt, muss man immer vor Augen führen, was Wunsch und was Pflichtaufgaben sind.“ Gisela Steinestel (Fraktionsvorsitzende IGEL) sprach ebenfalls ihren Dank für die „Mammutaufgabe“ aus. Dass der Dialog gepflegt werde, Stadtverwaltung und Bürger involviert sind und Änderungen eingebaut werden, „das gefällt uns gut am Projekt“. Leider seien die Ziele und Maßnahmen „allgemein gehalten“. Einen Gestaltungsbeirat initiieren „oder zumindest eine Gestaltungssatzung“ sei wichtig und richtig (Projektplaner Werner: „Gestaltungsbeirat ist als Option genannt.“).
Werner betonte zudem auf Nachfrage, dass die Reduzierung der Höhe des Förderrahmens keine negativen Auswirkungen habe. Die Empfehlung von RP und LEW sei es gewesen, die Höhe anzupassen, ohne auf Maßnahmen zu verzichten, „um eine höhere Aufnahmechance zu gewährleisten“. Sei man dann im Programm, müsse jedes Jahr ein Sachstandsbericht abgelegt werden, wenn man mehr finanzielle Mittel bräuchte, könne ein Aufstockungsantrag gestellt werden.
Die Gemeinderäte nahmen einhellig das gesamtstädtische Entwicklungskonzept (SEK) zur Kenntnis und stimmten dem gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) geschlossen zu. Das ISEK wird aus dem SEK abgeleitet. Während das SEK die Gesamtgemeinde betrachtet, ist das ISEK auf das künftige Untersuchungsgebiet begrenzt, für das ein Antrag auf Aufnahme in das Programm gestellt wird. Bis zum 2. November muss der Antrag durch die Stadtverwaltung an das RP gestellt werden. Das beschlossene SEK ist die Grundlage für die Aufnahme.
Das sagt der Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen zum Entwicklungskonzept
Die beiden Vorsitzende des Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen (BIL), Karin Schur-Neugebauer und Adelheid Merkle-Stumpp, zeigen sich zufrieden mit der am Abend vom Gemeinderat gefassten Entscheidung bezüglich des Stadtentwicklungskonzepts. „Wir freuen uns, dass im dritten Jahr des Engagements der Bürgerinitiative und des daraus hervorgehenden Bürgervereins die Aufnahme ins Landessanierungsprogramm nun angestrebt wird“, teilen sie mit. Es werde „als Erfolg der engagierten Bürger Laichingens“ gesehen, dass die Ende September vorgestellte Grobanalyse nach Rückmeldung „in wichtigen Punkten wie Erweiterung des Sanierungsgebietes und Fokus auf Stadtbildprägendes und historisch Erhaltenswertes geändert und so in das SEK eingearbeitet wurde“. Daher richte sich der Dank an die Stadtverwaltung, nochmals eine Beteiligungsmöglichkeit eingeräumt zu haben. Dass sich die Fraktionen des Gemeinderats zudem zu diesen Punkten gemäß der Bürgerbeteiligung positioniert hatten, sehe man ebenfalls als positiv. Ein Wunsch sei es, „dass der auch im SEK empfohlene und von uns seit 2019 geforderte Gestaltungsbeirat etabliert wird, damit dieser statt der Bauträger die Steuerung der Innenstadtentwicklung zusammen mit Gemeinderat und Kommune gemäß des SEK übernimmt“. Die Vorsitzenden verweisen zudem auf eine Mail der Oberen Denkmalschutzbehörde von Juli, in der betont werde, dass „eindeutig die Verantwortung für das Stadtbild der Kommune mittels Gestaltungssatzung“ zugeschrieben werde, „da sich die Stadtbildgestaltung nicht ausschließlich am Denkmalschutz mit seinen hohen Hürden festmachen lässt“. Um den Abriss markanter Gebäude zu verhindern, sei es daher, so der Verein, wichtig, schnell diese aufzusetzen, um eine entsprechende unerwünschte Stadtbildveränderung zu verhindern. „Überlegenswert wäre auch, ob die Kommune nicht jetzt eine Veränderungssperre für das geplante Sanierungsgebiet erlassen sollte. „In diesem Zusammenhang fragen wir uns, ob das aktuelle und eventuell weitere Bauvorhaben in der Schulstraße, einer der ältesten Straßen im zukünftigen Sanierungsgebiet der Laichinger Innenstadt, in der geplanten Form nicht abgelehnt werden sollte“. Es gebe wie in einer Masterarbeit aufgezeigt (wir berichteten) auch „andere Lösungen als Mehrfamilienblöcke mit Flachdächern und maximaler Bebauung des Grundstücks, und die auch bezahlbaren Wohnraum bieten: modulare Nachverdichtung, die spezifisch auf den Bestand, den historischen Ortskern und auf notwendiges Neues eingeht, ohne Hochhäuser, die ortsunspezifisch und städtebaulich-architektonisch als nicht besonders gelungen eingestuft werden“.