Schreiben an GR/BM
Schreiben an GR/BM
Laichingen, 4.12.2021
Sehr geehrter Herr BM Kaufmann, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
aus ganz aktuellem Anlass schicken wir die am 3.11.21 an die Fraktionsvorsitzenden ergangene Mail nun nochmals an alle GR. Wie wir erfahren mussten und auch schon seit Kurzem befürchteten, ist für den 15.12.21 ein Abriss-Kenntnisverfahren für das gesamte Areal gegenüber des Alten Rathauses zu verhandeln. Wir sind entsetzt darüber, wie schnell jetzt aus finanziellen Gründen der überhitzte Immobilienmarkt an dieser sensiblen Stelle genutzt werden soll, bevor überhaupt die Feinanalyse des Landessanierungsprogrammes zu Beginn des neuen Jahres greifen kann. Selbst wenn jetzt vom Eigentümer argumentiert wird, dass ähnlich wie bei den Maierhöfen triftige Abrissgründe vorliegen, sollte ein Abriss nicht vor der Feinanalyse und der Erstellung des Maßnahmenkataloges genehmigt werden. Auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit muss man berücksichtigen, dass in aller Regel die Sanierung eines Altbaus klimafreundlicher ist, als ein neues Haus zu bauen. Das liegt vor allem daran, dass beim Neubau eine größere Menge an Baustoffen verarbeitet wird und dies zum 2.Mal. Um diese herzustellen, zu lagern und zu transportieren wird viel Energie benötigt. Auch für die Entsorgung alter Materialien wird Energie verbraucht. Eine österreichische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass selbst bei Niedrigenergie- oder Passivhäusern der Energiebedarf für die Herstellung wesentlich höher sein kann als der Heizenergiebedarf während der gesamten Lebenszeit des Hauses.
Ebenso besorgt sind wir bezüglich Veränderungen am „Krehl“ nach dem aktuellen Besitzerwechsel: können Sie sich als Verantwortliche für die Innenstadtentwicklung Laichingens vorstellen, dass es statt eines kleinen aber feinen Stadthotels mit Restaurant und Weinkeller einer völlig anderen Funktion zugeführt werden soll? Dient das Landessanierungsprogramm nicht auch dazu, Funktionen von Gebäuden,, die der Innenstadtentwicklung gut tun und sie bereichern, zu erhalten?
Ein weiteres Mal die Frage: Quo vadis Laichingen?
Fällen Sie schnell die Entscheidung für eine Sanierungssatzung mit sich anschließender Veränderungssperre, bevor es dann wirklich zu spät ist für jegliche andere Entwicklung als die, Wohnraum für Kapitalanleger entstehen zu lassen. Alternativen dazu zeigten wir in unserer Präsentation vom 19.7.21 auf.
Ein weiteres Anliegen ist der fehlende Bebauungsplan für den Bleichberg. Ist das nun genehmigte 8-Familien-Haus der Auftakt zur Bebauung der Mühlwiese? Setzt sich die von uns schon so lange kritisierte Vorgehensweise des Beschließens nach §34 nun am Bleichberg fort?
Wir setzen als Bürger und Vertreter des Bürgervereins und der Bürgerinitiative Innenstadtentwicklung Laichingens auf Sie, dass Sie zum Wohle Laichingens und im Interesse vieler Laichinger Bürger schnell handeln werden!
Mit freundlichen Grüßen und Dank vorab für Ihr Engagement!
Karin Schur-Neugebauer und Adelheid Merkle-Stumpp
Laichingen, 3.11.2021
Sehr geehrter Damen und Herren Fraktionsvorsitzende des Laichinger GR
es ist uns wichtig, Sie als Fraktionschef der LAB in der Sache Landessanierungsprogramm nochmals persönlich zu kontaktieren. Bis zur Aufnahme in das Programm und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen wird Zeit vergehen, und diese Latenzzeit muss die Kommune nutzen, um steuernd zu agieren, damit von Bauträgerseite und Privatpersonen keine Tatsachen geschaffen werden können, die sowohl baulich als auch von der Nutzung und Funktion her nicht den Zielen des SEK entsprechen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der anstehende Verkauf des Hotels Krehl. Laut kompetenter Kenner dieses ehemals 1.Hauses am Platz lässt sich kein Wohnraum daraus machen. Was plant ein potentieller Käufer? Wenn die Kommune also z.B.dieses stadtbildprägende Gebäude in seiner Funktion als Hotel mit Restaurant in zentraler Lage erhalten will, dann gibt es nur die Möglichkeit, sehr zeitnah eine Sanierungssatzung zu erlassen, ein durchaus gängiges Vorgehen vieler Kommunen. Hierfür ist die Unterstützung eines Gestaltungsbeirates sehr hilfreich und daher bitten wir Sie, die LAB, auch diesen Punkt nochmals zu überdenken. Auch ist zu prüfen, inwiefern stadtbildprägende Gebäude, die aktuell nicht im Sanierungsgebiet liegen - Marktplatz 13 (neuerdings Architekturbüro Kilic) Marktplatz Nr. 23, Nr.25 der Engel-zu schützen sind.
Im Anhang finden Sie eine Zusammenstellung an Informativem aus dem Baugesetzbuch zum Thema Sanierungssatzung und Veränderungssperre.
Wir bedanken uns vorab für Ihr Interesse und Engagement an dieser Sache und grüßen Sie freundlichst.
Karin Schur-Neugebauer und Adelheid Merkle-Stumpp Bürgerverein und Bürgerinitiative Innenstadtentwicklung Laichingen
Offener Brief: Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau des „Volksbankareals“
Offener Brief
Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen (BIL)
An die Damen und Herren Gemeinderäte
Herrn BM K.Kaufmann
Herren M.&T.Ott
Laichingen, den 25.01.2021
Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau des „Volksbankareals“
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem wir der Beschlussvorlage zur Bauausschuss-Sitzung vom 20.01.2021 die aktuelle Planung des neuen Volksbankgebäudes entnehmen konnten, möchten wir hier zum Ausdruck bringen, dass wir den Verzicht auf eine 4-Geschossigkeit mit Flachdach an diesem zentralen Innenstadtstandort sehr begrüßen.
Warum ist uns dies so wichtig? Um es mit dem kürzlich erschienen Leitartikel der SZ zu beantworten:“ Die Stadt als lebendiges Biotop“…Innenstädte in der Lockdown-Krise, aber auch ganz allgemein gegenüber dem übermächtigen Onlinehandel, riskieren die Verödung durch Leerstände, Verdrängung von inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften durch Filialisten, und Ansiedlung von austauschbaren Monostrukturen statt Modehäuser, Juweliere, Schuhgeschäfte, vielfältige Boutiquen.
Gerettet werden die Innenstädte jedoch nur von Rathäusern, Städteplanern und Händlern gemeinsam. Die Zentren können neu belebt werden, wenn sie in das verwandelt werden, was sie einst gewesen sind: eine einzigartige Vielfalt aus gastronomischen Einrichtungen (Café, Bar, Bistrot, Restaurant), aus Einzelhandelsgeschäften, kulturellen Einrichtungen (Laichinger Kulturscheune, Galerie), Büros, Wohnungen und auch aus Grünflächen, Freiräumen.
Mit der Erwähnung von Freiräumen kommen wir allerdings auch auf Kritikpunkte am Bauantrag:
1. Warum sicherte sich die Stadt Laichingen nicht selbst dieses direkt gegenüber des neuen Busbahnhofs gelegene Grundstück, um daraus ein innerstädtisches Gesamtprojekt mit den notwendigen Freiflächen zu gestalten, die dann wirklich zu einer „Wohlfühlatmosphäre“ beitragen würden?
Es wird hier wieder deutlich, wie wichtig externe Berater, ein Gestaltungsbeirat, für eine stimmige Stadtentwicklung, eine „Stadt als lebendiges Biotop“ wären.
Blaubeuren macht es gerade vor, indem es zur konzeptionellen Gestaltung der Innenstadt einen neuen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren forciert:
Der neue Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Er dient nicht nur dem Schutz der anliegenden historischen Komplexe, sondern regelt gleichermaßen die Nachverdichtung und anderen Maßnahmen der Innenentwicklung. Punkte wie die Flächennutzung und die überbaubare Grundstücksfläche sollen jetzt genau definiert werden. Dazu zählen beispielsweise Höhenentwicklung mit Trauf- und Firsthöhen, Dachneigungen, die Grundflächenzahl der Grundstücke sowie die Geschossflächenzahl aber auch Freiflächen, Baufluchten oder Firstrichtungen.(SZ 22.01.2021).
Ebenso zeigt die Kommune Wiesensteig ganz aktuell, dass sie mit einer Veränderungssperre und einem beschleunigten Bebauungsplan-Verfahren entschlossen ist, die Hoheit über die Stadtkern-Planung mit Unterstützung eines Städteplaners nicht aus den Händen zu geben. Sie nicht dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen wie es leider in Teilen des Laichinger Gemeinderats favorisiert wird.
Das Beispiel Berghülen führten wir schon mehrfach an.
Warum verschließen sich die Kommune Laichingen und eine Mehrheit des GR weiterhin der Maßnahme eines innerstädtischen Bebauungsplans, besser noch einer Stadtbildsatzung?
Bedauerlich finden wir auch, dass Herr BM Kaufmann in seinem SZ-Interview vom 25.01.2021 das Thema/die Probleme der städtischen Baupolitik nicht ansprach- weder rückblickend noch als Aufgabe für das Jahr 2021.
2. Der Bauausschuss sollte bei dem o.g. Bauantrag abwägen, ob an dieser Stelle eine Auskragung des Gebäudes über Teile des Gehwegs tragbar ist, da durch den Busbahnhof eine Zunahme an Publikums-und Straßenverkehr zu erwarten ist, und die Straße dadurch beengter wirkt. Mehr Freifläche wäre hier angebrachter.
Danke vorab für Ihr Interesse an unseren Ausführungen!
Mit freundlichen Grüßen K.Schur-Neugebauer und Adelheid Merkle-Stumpp (BIL)
Offener Brief: Geplantes Zehn-Familienhaus (zwei Vollgeschosse + Penthouse mit Flachdach) der Firma Tempus in einer reinen Einfamilienhaussiedlung.
Offener Brief: Geplantes Zehn-Familienhaus (zwei Vollgeschosse + Penthouse mit Flachdach) der Firma Tempus in einer reinen Einfamilienhaussiedlung.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kaufmann,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
sehr geehrte MitgliederInnen des Bauausschusses
Als Vertretung des Bürgervereins Innenstadtentwicklung Laichingen (BIL) wenden wir uns heute in der Sache “Zehn-Familienhaus mit zwei Vollgeschossen + Penthouse mit Flachdach, im Grübler, Hagsbucher Weg 3” an Sie.
Bereits in der letzten Bürgerfragestunde erkundigten wir uns nach der geplanten Vorgehensweise durch die Stadtverwaltung und den Gemeinderat wegen der Anlieger-Einsprüche und erhielten von der Stadtverwaltung leider nur eine ausweichende Antwort.
Seit Wochen steht an dem betreffenden Grundstück ein Bauzaun, der Elektroanschluss, sowie der Baukran sind bereits vorhanden. Das heißt: Die Baustelle ist wohl schon eingerichtet. Und das, bevor der Bauantrag dem Bauausschuss vorgelegt wurde. Es besteht ein Bebauungsplan, der, sollte der anstehende Bauantrag genehmigt werden, gleich vier Befreiungen benötigt. Werden diese Befreiungen erteilt, müssen in der Folge ähnliche Befreiungen auch an nachfolgende Bauvorhaben erteilt werden.
Der Stadtverwaltung liegen mindestens fünf Einsprüche der AnliegerInnen gegen dieses Bauvorhaben vor. Uns ist es wichtig, dass Sie als Bauausschussmitglieder Informationen darüber bekommen, dass es Einsprüche gibt und welcher Art, bevor Sie die Entscheidung fällen.
Gründe für den Widerstand der Anlieger sind:
- Massive Bauweise mit zwei Vollgeschossen und einem nur leicht zurückgesetzten Dachgeschoss.
- Trotz bestehendem Bebauungsplan werden vier Sonderbefreiungen beantragt:
- Überschreitung der Nördlichen Bebauungsgrenze
- Überschreitung der Grundflächenzahl
- Überschreitung der Geschossflächenzahl
- Flachdach statt Satteldach
Im gesamten Grübler gibt es bisher kein vergleichbares Gebäude oder Bauvorhaben, auf das man mit Ähnlichkeiten verweisen könnte. Warum sollen hier wieder massive Ausnahmegenehmigungen trotz bestehender Bebauungspläne erteilt werden, die auf Kosten der ganzen Siedlung gehen.
Wir bitten Sie, als VertreterInnen der Bevölkerung Laichingens, keine Befreiungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Alle anderen Anlieger haben sich an diese bestehenden Vorgaben gehalten. Bis jetzt bildet das gesamte Baugebiet ein einheitliches und harmonisches Bild. Wenn schon Bebauungspläne vorhanden sind, sollte man diese, von Fachleuten durchdachten Vorgaben, nicht für einzelne Anliegen massiv aushebeln, um jeweils Präzedenzfälle zu schaffen. Wir finden, dass man für verdichtetes Bauen andere Möglichkeiten finden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen, 31.10.2020
Adelheid Merkle-Stumpp und Karin Schur-Neugebauer (Vorsitzende)
Online Petition
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