Offener Brief: Geplantes Zehn-Familienhaus (zwei Vollgeschosse + Penthouse mit Flachdach) der Firma Tempus in einer reinen Einfamilienhaussiedlung.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kaufmann,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
sehr geehrte MitgliederInnen des Bauausschusses
Als Vertretung des Bürgervereins Innenstadtentwicklung Laichingen (BIL) wenden wir uns heute in der Sache “Zehn-Familienhaus mit zwei Vollgeschossen + Penthouse mit Flachdach, im Grübler, Hagsbucher Weg 3” an Sie.
Bereits in der letzten Bürgerfragestunde erkundigten wir uns nach der geplanten Vorgehensweise durch die Stadtverwaltung und den Gemeinderat wegen der Anlieger-Einsprüche und erhielten von der Stadtverwaltung leider nur eine ausweichende Antwort.
Seit Wochen steht an dem betreffenden Grundstück ein Bauzaun, der Elektroanschluss, sowie der Baukran sind bereits vorhanden. Das heißt: Die Baustelle ist wohl schon eingerichtet. Und das, bevor der Bauantrag dem Bauausschuss vorgelegt wurde. Es besteht ein Bebauungsplan, der, sollte der anstehende Bauantrag genehmigt werden, gleich vier Befreiungen benötigt. Werden diese Befreiungen erteilt, müssen in der Folge ähnliche Befreiungen auch an nachfolgende Bauvorhaben erteilt werden.
Der Stadtverwaltung liegen mindestens fünf Einsprüche der AnliegerInnen gegen dieses Bauvorhaben vor. Uns ist es wichtig, dass Sie als Bauausschussmitglieder Informationen darüber bekommen, dass es Einsprüche gibt und welcher Art, bevor Sie die Entscheidung fällen.
Gründe für den Widerstand der Anlieger sind:
- Massive Bauweise mit zwei Vollgeschossen und einem nur leicht zurückgesetzten Dachgeschoss.
- Trotz bestehendem Bebauungsplan werden vier Sonderbefreiungen beantragt:
- Überschreitung der Nördlichen Bebauungsgrenze
- Überschreitung der Grundflächenzahl
- Überschreitung der Geschossflächenzahl
- Flachdach statt Satteldach
Im gesamten Grübler gibt es bisher kein vergleichbares Gebäude oder Bauvorhaben, auf das man mit Ähnlichkeiten verweisen könnte. Warum sollen hier wieder massive Ausnahmegenehmigungen trotz bestehender Bebauungspläne erteilt werden, die auf Kosten der ganzen Siedlung gehen.
Wir bitten Sie, als VertreterInnen der Bevölkerung Laichingens, keine Befreiungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Alle anderen Anlieger haben sich an diese bestehenden Vorgaben gehalten. Bis jetzt bildet das gesamte Baugebiet ein einheitliches und harmonisches Bild. Wenn schon Bebauungspläne vorhanden sind, sollte man diese, von Fachleuten durchdachten Vorgaben, nicht für einzelne Anliegen massiv aushebeln, um jeweils Präzedenzfälle zu schaffen. Wir finden, dass man für verdichtetes Bauen andere Möglichkeiten finden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen, 31.10.2020
Adelheid Merkle-Stumpp und Karin Schur-Neugebauer (Vorsitzende)