Schreiben an GR/BM
Laichingen, 4.12.2021
Sehr geehrter Herr BM Kaufmann, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
aus ganz aktuellem Anlass schicken wir die am 3.11.21 an die Fraktionsvorsitzenden ergangene Mail nun nochmals an alle GR. Wie wir erfahren mussten und auch schon seit Kurzem befürchteten, ist für den 15.12.21 ein Abriss-Kenntnisverfahren für das gesamte Areal gegenüber des Alten Rathauses zu verhandeln. Wir sind entsetzt darüber, wie schnell jetzt aus finanziellen Gründen der überhitzte Immobilienmarkt an dieser sensiblen Stelle genutzt werden soll, bevor überhaupt die Feinanalyse des Landessanierungsprogrammes zu Beginn des neuen Jahres greifen kann. Selbst wenn jetzt vom Eigentümer argumentiert wird, dass ähnlich wie bei den Maierhöfen triftige Abrissgründe vorliegen, sollte ein Abriss nicht vor der Feinanalyse und der Erstellung des Maßnahmenkataloges genehmigt werden. Auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit muss man berücksichtigen, dass in aller Regel die Sanierung eines Altbaus klimafreundlicher ist, als ein neues Haus zu bauen. Das liegt vor allem daran, dass beim Neubau eine größere Menge an Baustoffen verarbeitet wird und dies zum 2.Mal. Um diese herzustellen, zu lagern und zu transportieren wird viel Energie benötigt. Auch für die Entsorgung alter Materialien wird Energie verbraucht. Eine österreichische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass selbst bei Niedrigenergie- oder Passivhäusern der Energiebedarf für die Herstellung wesentlich höher sein kann als der Heizenergiebedarf während der gesamten Lebenszeit des Hauses.
Ebenso besorgt sind wir bezüglich Veränderungen am „Krehl“ nach dem aktuellen Besitzerwechsel: können Sie sich als Verantwortliche für die Innenstadtentwicklung Laichingens vorstellen, dass es statt eines kleinen aber feinen Stadthotels mit Restaurant und Weinkeller einer völlig anderen Funktion zugeführt werden soll? Dient das Landessanierungsprogramm nicht auch dazu, Funktionen von Gebäuden,, die der Innenstadtentwicklung gut tun und sie bereichern, zu erhalten?
Ein weiteres Mal die Frage: Quo vadis Laichingen?
Fällen Sie schnell die Entscheidung für eine Sanierungssatzung mit sich anschließender Veränderungssperre, bevor es dann wirklich zu spät ist für jegliche andere Entwicklung als die, Wohnraum für Kapitalanleger entstehen zu lassen. Alternativen dazu zeigten wir in unserer Präsentation vom 19.7.21 auf.
Ein weiteres Anliegen ist der fehlende Bebauungsplan für den Bleichberg. Ist das nun genehmigte 8-Familien-Haus der Auftakt zur Bebauung der Mühlwiese? Setzt sich die von uns schon so lange kritisierte Vorgehensweise des Beschließens nach §34 nun am Bleichberg fort?
Wir setzen als Bürger und Vertreter des Bürgervereins und der Bürgerinitiative Innenstadtentwicklung Laichingens auf Sie, dass Sie zum Wohle Laichingens und im Interesse vieler Laichinger Bürger schnell handeln werden!
Mit freundlichen Grüßen und Dank vorab für Ihr Engagement!
Karin Schur-Neugebauer und Adelheid Merkle-Stumpp
Laichingen, 3.11.2021
Sehr geehrter Damen und Herren Fraktionsvorsitzende des Laichinger GR
es ist uns wichtig, Sie als Fraktionschef der LAB in der Sache Landessanierungsprogramm nochmals persönlich zu kontaktieren. Bis zur Aufnahme in das Programm und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen wird Zeit vergehen, und diese Latenzzeit muss die Kommune nutzen, um steuernd zu agieren, damit von Bauträgerseite und Privatpersonen keine Tatsachen geschaffen werden können, die sowohl baulich als auch von der Nutzung und Funktion her nicht den Zielen des SEK entsprechen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der anstehende Verkauf des Hotels Krehl. Laut kompetenter Kenner dieses ehemals 1.Hauses am Platz lässt sich kein Wohnraum daraus machen. Was plant ein potentieller Käufer? Wenn die Kommune also z.B.dieses stadtbildprägende Gebäude in seiner Funktion als Hotel mit Restaurant in zentraler Lage erhalten will, dann gibt es nur die Möglichkeit, sehr zeitnah eine Sanierungssatzung zu erlassen, ein durchaus gängiges Vorgehen vieler Kommunen. Hierfür ist die Unterstützung eines Gestaltungsbeirates sehr hilfreich und daher bitten wir Sie, die LAB, auch diesen Punkt nochmals zu überdenken. Auch ist zu prüfen, inwiefern stadtbildprägende Gebäude, die aktuell nicht im Sanierungsgebiet liegen - Marktplatz 13 (neuerdings Architekturbüro Kilic) Marktplatz Nr. 23, Nr.25 der Engel-zu schützen sind.
Im Anhang finden Sie eine Zusammenstellung an Informativem aus dem Baugesetzbuch zum Thema Sanierungssatzung und Veränderungssperre.
Wir bedanken uns vorab für Ihr Interesse und Engagement an dieser Sache und grüßen Sie freundlichst.
Karin Schur-Neugebauer und Adelheid Merkle-Stumpp Bürgerverein und Bürgerinitiative Innenstadtentwicklung Laichingen