Offener Brief

Bürgerverein Innenstadtentwicklung Laichingen (BIL)

An die Damen und Herren Gemeinderäte
Herrn BM K.Kaufmann
Herren M.&T.Ott

Laichingen, den 25.01.2021

Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau des „Volksbankareals“

 Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir der Beschlussvorlage zur Bauausschuss-Sitzung vom 20.01.2021 die aktuelle Planung des neuen Volksbankgebäudes entnehmen konnten, möchten wir hier zum Ausdruck bringen, dass wir den Verzicht auf eine 4-Geschossigkeit mit Flachdach an diesem zentralen Innenstadtstandort sehr begrüßen.

Warum ist uns dies so wichtig? Um es mit dem kürzlich erschienen Leitartikel der SZ zu beantworten:“ Die Stadt als lebendiges Biotop“…Innenstädte in der Lockdown-Krise, aber auch ganz allgemein gegenüber dem übermächtigen Onlinehandel, riskieren die Verödung durch Leerstände, Verdrängung von inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften durch Filialisten, und Ansiedlung von austauschbaren Monostrukturen statt Modehäuser, Juweliere, Schuhgeschäfte, vielfältige Boutiquen.

Gerettet werden die Innenstädte jedoch nur von Rathäusern, Städteplanern und Händlern gemeinsam. Die Zentren können neu belebt werden, wenn sie in das verwandelt werden, was sie einst gewesen sind: eine einzigartige Vielfalt aus gastronomischen Einrichtungen (Café, Bar, Bistrot, Restaurant), aus Einzelhandelsgeschäften, kulturellen Einrichtungen (Laichinger Kulturscheune, Galerie), Büros, Wohnungen und auch aus Grünflächen, Freiräumen.

Mit der Erwähnung von Freiräumen kommen wir allerdings auch auf  Kritikpunkte am Bauantrag:

1. Warum sicherte sich die Stadt Laichingen nicht selbst dieses direkt gegenüber des neuen Busbahnhofs gelegene Grundstück, um daraus ein innerstädtisches Gesamtprojekt mit den notwendigen Freiflächen zu gestalten, die dann wirklich zu einer „Wohlfühlatmosphäre“ beitragen würden?

Es wird hier wieder deutlich, wie wichtig externe Berater, ein Gestaltungsbeirat, für eine stimmige Stadtentwicklung, eine „Stadt als lebendiges Biotop“ wären.

Blaubeuren macht es gerade vor, indem es zur konzeptionellen Gestaltung der Innenstadt einen neuen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren forciert:

Der neue Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Er dient nicht nur dem Schutz der anliegenden historischen Komplexe, sondern regelt gleichermaßen die Nachverdichtung und anderen Maßnahmen der Innenentwicklung. Punkte wie die Flächennutzung und die überbaubare Grundstücksfläche sollen jetzt genau definiert werden. Dazu zählen beispielsweise Höhenentwicklung mit Trauf- und Firsthöhen, Dachneigungen, die Grundflächenzahl der Grundstücke sowie die Geschossflächenzahl aber auch Freiflächen, Baufluchten oder Firstrichtungen.(SZ 22.01.2021).

Ebenso zeigt die Kommune Wiesensteig ganz aktuell, dass  sie mit einer Veränderungssperre und einem beschleunigten Bebauungsplan-Verfahren entschlossen ist, die Hoheit über die Stadtkern-Planung mit Unterstützung eines Städteplaners nicht aus den Händen zu geben. Sie nicht dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen wie es leider in Teilen des Laichinger Gemeinderats favorisiert wird.

Das Beispiel Berghülen führten wir schon mehrfach an.

Warum verschließen sich die Kommune Laichingen und eine Mehrheit des GR weiterhin der Maßnahme eines innerstädtischen Bebauungsplans, besser noch einer Stadtbildsatzung?

Bedauerlich finden wir auch, dass Herr BM Kaufmann in seinem SZ-Interview vom 25.01.2021 das Thema/die Probleme der städtischen Baupolitik nicht ansprach- weder rückblickend noch als Aufgabe für das Jahr 2021.

2. Der Bauausschuss sollte bei dem o.g. Bauantrag abwägen, ob an dieser Stelle eine Auskragung des Gebäudes über Teile des  Gehwegs tragbar ist, da durch den Busbahnhof eine Zunahme an Publikums-und Straßenverkehr zu erwarten ist, und die Straße dadurch beengter wirkt. Mehr Freifläche wäre hier angebrachter.

Danke vorab für Ihr Interesse an unseren Ausführungen!
Mit freundlichen Grüßen K.Schur-Neugebauer und Adelheid Merkle-Stumpp (BIL)

 

 

 

 

 

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